Hundesteuer ab 2026:
Bitte warten Sie mit Zahlungen auf Ihren neuen Bescheid!
Aufgrund der ab 01. Januar 2026 geltenden neuen Hundesteuersatzung kommt es zu Änderungen Ihrer bisherigen Hundesteuerzahlungen. Neben geänderten Beträgen wurde die Fälligkeit auf den 15.05. des Jahres verlegt.
Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut einen Dauerauftrag zur Zahlung der Hundesteuer erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte zunächst bzw. warten Sie mit Überweisungen, bis Ihnen ein neuer Hundesteuerbescheid zugeht! Sofern für Ihren Hund eine Steuer für 2026 festzusetzen ist, wird Ihnen in jedem Fall ein neuer Bescheid zugesandt. Dieser bildet dann die Grundlage für weitere Zahlungen.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun! Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.