Das Einwohnermeldeamt informiert auf Grund der bundesweiten Anpassungen der Gebühren für Personalausweise ab 07. Februar 2026
Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat die Änderung der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens (VerwaltungsEntlastVO) beschlossen.
Gründe für die Erhöhung sind gestiegene Kosten bei der Bundesdruckerei und bei den Personalausweisbehörden.
Das bedeutet, die Personalausweisgebühren müssen angepasst werden.
Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 06.Februar 2026 ändern sich ab 07. Januar 2026 die Preise für Personalausweise.
Der Personalausweis für Personen
ab 24 Jahre erhöht sich von 37,00 Euro auf 46,00 Euro (10 Jahre Gültigkeit) und
für unter 24 Jahre von 22,80 Euro auf 27,60 Euro (6 Jahre Gültigkeit)
Die Stadt Burgstädt hat keinen Einfluss auf die Gebühren.
Ihr Einwohnermeldeamt