Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025:
Wichtige Information zum verkürzten Briefwahlzeitraum
für Bürgerinnen und Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt – Mühlau – Taura
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wie in den bisherigen Veröffentlichungen zur Bundestagswahl 2025 erläutert, stehen den Wahlberechtigten zwei Möglichkeiten der Stimmabgabe für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zur Verfügung:
Urnenwahl am Wahltag: Die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal am 23. Februar 2025.
Briefwahl: Die Stimmabgabe per Post.
Wahlberechtigte, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, bitten wir um Berücksichtigung des verkürzten Briefwahlzeitraums.
Auf Grund der vorgezogenen Neuwahl und den damit verbundenen Fristen wird der Briefwahlzeitraum erheblich verkürzt. Für die Briefwahl stehen im Ergebnis voraussichtlich zwei Wochen zur Verfügung. Mit einem Beginn der Briefwahl ist voraussichtlich zwischen dem 06. und 10. Februar 2025 zu rechnen.
Wahlbriefe müssen spätestens am 23. Februar 2025 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingehen. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden und fließen somit nicht ins Wahlergebnis ein.
Mit Blick auf den rechtzeitigen Eingang der Briefwahlunterlagen ist es entscheidend, dass Wahlberechtigte frühzeitig ihre Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde beantragen und diese schnellstmöglich ausfüllen und zurücksenden. Zur Vermeidung der Postlaufzeiten kann der Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckten Stelle abgegeben werden.
Weitere Informationen zum verkürzten Briefwahlzeitraum finden Sie in der Pressemitteilung Nr. 04/25 der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de).
Bitte beachten Sie auch die „Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025“ vom 23.01.2025, welche weitere Informationen zur Erteilung von Wahlscheinen und zur Briefwahl selbst enthält.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes sowie des Hauptamtes persönlich sowie telefonisch gern zur Verfügung.
Stadtverwaltung Burgstädt
handelnd als erfüllende Gemeinde für die Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt – Mühlau – Taura